Mammographie-Screening - überflüssig und schädlich
25.03.2010 13:03 Gespeichert in:März 2010
Über manche Gesetze muss man sich Gedanken machen. Weshalb darf die Meldebehörde Daten von Frauen an ihnen unbekannte Ärzte weitergeben, damit die ihre Geräte auslasten können?
Der amtlich wirkende Einladungsbrief macht vielen Frauen den Eindruck, dass Sie teilnehmen müssen, zumal nach der ersten noch eine zweite fordernde „Einladung“ folgt. Kein Wunder, denn eine jede Untersuchung bringt dem Arzt rund 140 Euro. Das lohnt sich. Wer die Ärzte auswählt, die davon profitieren, hat mir noch keine Behörde sagen wollen.
Fest steht jedoch, dass auf eine Frau, bei der man durch die Reihenuntersuchung Brustkrebs findet, acht bis zehn kommen, die eine falsch positive Diagnose erhalten. Sie werden dadurch in Angst und Schrecken versetzt. Die belastenden Folgeuntersuchungen und die unnötige „Therapie“ bringen auch wieder Geld in die Kasse.
Eine jüngst veröffentlichte Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Reihenuntersuchung auf Brustkrebs mehr Schaden als Nutzen stiftet.
Frau sollte sich also wehren gegen den Daten- und Vertrauensmissbrauch durch die Meldebehörde.
Der amtlich wirkende Einladungsbrief macht vielen Frauen den Eindruck, dass Sie teilnehmen müssen, zumal nach der ersten noch eine zweite fordernde „Einladung“ folgt. Kein Wunder, denn eine jede Untersuchung bringt dem Arzt rund 140 Euro. Das lohnt sich. Wer die Ärzte auswählt, die davon profitieren, hat mir noch keine Behörde sagen wollen.
Fest steht jedoch, dass auf eine Frau, bei der man durch die Reihenuntersuchung Brustkrebs findet, acht bis zehn kommen, die eine falsch positive Diagnose erhalten. Sie werden dadurch in Angst und Schrecken versetzt. Die belastenden Folgeuntersuchungen und die unnötige „Therapie“ bringen auch wieder Geld in die Kasse.
Eine jüngst veröffentlichte Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass die Reihenuntersuchung auf Brustkrebs mehr Schaden als Nutzen stiftet.
Frau sollte sich also wehren gegen den Daten- und Vertrauensmissbrauch durch die Meldebehörde.